Standgröße/Preis: 

  • Paket Artists: 2x2m, 100,00€ exkl. MwST.
  • Paket Händler: 6x2m, 290,00€ exkl. MwST.
  • Der Preis versteht sich für den gesamten Veranstaltungszeitraum.
  • Zusätzliches Mobiliar sowie Strom kann zusätzlich gebucht werden.

Ausstattung:

  • Paket Artist: 1x Tisch und 1x Stuhl
  • Paket Händler: 2x Tisch und 2x Stuhl
  • Jedes Paket beinhaltet zwei Ausstellertickets und eine Parkkarte für die Dauer der Veranstaltung, Erwähnung im Ausstellerverzeichnis mit Logo + Verlinkung sowie eine einheitliche Rückwand.
  • Sollten mehr Tickets benötigt werden muss dies im Anmeldeformular unter Bemerkungen angemerkt oder vor Ort an der Kassa gekauft werden.
  • Der Veranstalter behält sich eine leichte Abweichung der Tischgrößen vor. Die finalen Tischgrößen werden mit den Zusagen Ende Februar bekannt gegeben.
  • Sämtliches verwendetes Mobiliar inklusive Tischen und Stühlen muss innerhalb der vom Veranstalter markierten Artist-/Händlerfläche während der Veranstaltung platziert bleiben und am Veranstaltungsende vollständig und schadlos übergeben werden.

 

Zusätzliche Informationen:

Aufbauzeit:
Freitag: 27. Juni 08:00 -20:00 Uhr
Samstag: 28. Juni 08:00-09:30 Uhr

Abbauzeit:
Sonntag: 29. Juni 18:00-22:00 Uhr

Montag: 30. Juni 08:00-18:00

 

Öffnungszeiten Artist- und Händlerbereich:

  • Samstag, 28. Juni 10:00-19:00 Uhr
  • Sonntag, 29. Juni, 10:00-18:00 Uhr.

 

Allgemeine Standinformationen:

  • Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die Hausordnung des Messezentrum Salzburg (https://www.mzs.at/de/agb/).
  • Die Bewerbungsphase läuft vom 28. Oktober 2024, bis zum einschließlich 14. Februar. Bewerbungen, die später eingehen, werden automatisch auf die Warteliste gesetzt.
  • Mitaussteller müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung bekannt sein und im Anmeldeformular namentlich angegeben werden. Eine gemeinschaftliche Nutzung ist auf maximal zwei Austeller pro Stand begrenzt. Für die Anmeldung eines Mitausstellers fallen zusätzliche Gebühren (Preis auf Anfrage) an. Die Gemeinschaft kann nach Erhalt der Standzusage nicht mehr geändert werden. Eine Rückerstattung der Mitaussteller-Gebühren ist im Falle einer Gemeinschaftsauflösung nicht möglich.
  • Es gibt keine Einschränkung in der Anzahl der Standhelfer und Betreuer, sofern es sich nicht um weitere Mitaussteller handelt.
  • Bewerber, die dem Veranstalter in der Vergangenheit negativ aufgefallen sind, beispielsweise durch Regelverstöße, Verleumdung, unsittliches Verhalten etc., werden nicht oder nur eingeschränkt angenommen. Dies gilt auch für die Teilnahme in Form eines Mitausstellers.
  • Ein Abbau vor Beendigung der offiziellen Veranstaltungslaufzeiten ist nicht gestattet.
  • Der Veranstalter haftet weder für Schäden durch Dritte noch bei Diebstahl der Waren.
  • Die Platzierung von Ware und/oder Werbemitteln außerhalb des Standbereichs ist nicht gestattet und kann zu extra Kosten bzw. im Wiederholungsfall zum Ausschluss führen.
  • Der Stand darf nicht ohne schriftliche Zustimmung des Veranstalters an andere weitergegeben oder vermietet werden.
  • Wände dürfen nicht beklebt oder anderweitig beschädigt werden.
  • Die Standeinrichtung ist nach Veranstaltungsende in einwandfreiem Zustand zurückzugeben.
  • Wiederherstellung und Neubeschaffung von beschädigten, zerstörten oder abhanden gekommenen Einrichtungsgegenständen erfolgen nur durch den Veranstalter und auf Kosten des Artists/Händlers.
  • Die Standfläche darf während der Veranstaltung nicht verändert (z.B. erweitert) werden. Bei Zuwiderhandlung können Gebühren erhoben werden.
  • Stromanschluss: Der Veranstalter haftet für keinerlei Schäden, die durch die Benutzung der Strom-Anschlüsse am Veranstaltungsort entstehen.
  • Werbemaßnahmen (bspw. Flyern) sind am eigenen Stand uneingeschränkt (im Rahmen des ordentlichen Veranstaltungsbetriebes), in den Veranstaltungsräumlichkeiten nur in Absprache mit dem Veranstalter zulässig.
  • Der Veranstalter behält sich vor, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
  • Der Abschluss des Vertrages begründet für den Artist/Händler keinen Anspruch auf Zuweisung eines bestimmten Platzes, jedoch werden seine Wünsche berücksichtigt.
  • Der Tausch von Ständen zwischen den zugelassenen Artists/Händlern untereinander bedarf der vorherigen Einwilligung des Veranstalters.
  • Vom Veranstalter gemietete Standflächen dürfen nicht unter- oder weitervermietet werden.
  • Erfolgt innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der Zusage keine Rückmeldung, behält sich der Veranstalter das Recht vor, den Stand anderweitig zu vergeben, wodurch die erteilte Zusage ihre Gültigkeit verliert.
  • Nach der Bewerbungsphase erhalten Aussteller eine Zu- oder Absage. Nur Aussteller mit einer Zusage erhalten im Anschluss eine Standbestätigung inkl. Rechnung.
  • Auswahlverfahren: Der Veranstalter behält sich vor die verfügbaren Plätze wie folgt zu vergeben: 1/3 gezielt ausgewählt, 1/3 nach Reihenfolge und abhängig vom Eingangsdatum der Anmeldung, 1/3 verlosen. Es wird auf eine gute und faire Mischung aus allem geachtet.
  • Der Veranstalter behält sich vor das Auswahlverfahren und die Anzahl der zur Verfügung stehenden Plätze während der Planungsphase anzupassen.
  • Jeder Austeller darf nicht mehr als 1 Verkaufsstand besitzen. Zudem dürfen Produkte vom Austeller nicht bei anderen Personen in der Artist Alley angeboten werden.
  • Der Veranstalter stellt sicher das mindestens 3 Wochen vor Start von LEVEL UP der vorläufige Tischplan fertiggestellt wird. Jeder Austeller erhält eine Tischnummer und einen Tischplan und kann sich vor Ort selbständig seinen Tisch suchen. Das LEVEL UP Team wird vor Ort behilflich sein.

Rücktritt/Nichtteilnahme:

  • Der Aussteller kann eine von MZS bestätigte Anmeldung schriftlich, entweder gesamt, oder im Falle einer Flächenreduktion, teilweise stornieren. Im Falle der Stornierung (gesamt oder teilweise) sind folgende Stornogebühren zu entrichten:
    • bei Eingang der Stornierung bis 8 Wochen vor Veranstaltungs-/ Messebeginn 80%
    • bei Eingang der Stornierung weniger als 8 Wochen vor Veranstaltungs-/ Messebeginn 100 %
  • Bemessungsgrundlage für die Stornogebühr ist der für die Teilnahme und Überlassung der Standfläche in der Anmeldebestätigung festgelegte Gesamtpreis zzgl. USt in gesetzlicher Höhe. Etwaige Bestellungen (z.B. bei Servicepartnern), sofern nicht mehr kostenfrei stornierbar, werden in Rechnung gestellt.
  • Einen vom Aussteller beigebrachten Ersatzmieter muss der Veranstalter nicht akzeptieren.
  • Kann der Stand wegen unvorhergesehener Ereignisse seitens des Artists/Händlers nicht belegt werden, ist der Veranstalter umgehend zu informieren.
  • Die Stände, die am ersten Veranstaltungstag um 10:00 Uhr nicht belegt sind, können vom Veranstalter anderweitig vergeben werden. Ein Anspruch auf Rückzahlung gezahlter Standmiete wird ausgeschlossen. Sollte während der Veranstaltung der gebuchte Stand ohne vorherige Abmeldung unbesetzt bleiben, wird der Aussteller von zukünftigen Veranstaltungen ausgeschlossen.

 

Zum Verkauf angebotene Produkte:

  • Das angebotene Sortiment muss einen Bezug zu Gaming, Anime, Manga & Comic, Japan oder Fantasy haben.
  • Die Artists/Händler müssen bei den angebotenen Produkten selbst die Einhaltung des geltenden Rechts, insbesondere des Jugendschutzes, Rechnungslegungsgesetz und Registrierkassenverordnung achten.
    Es ist zu beachten, dass nicht jugendfreie, Gewalt verherrlichende, diskriminierende und pornografische Waren in keiner Weise ausgestellt werden. Zensurbalken gelten als nicht ausreichend, ebenso wenig wie eine ungeöffnete oder für Minderjährige unzugängliche Aufbewahrung. Nicht jugendfreie Waren dürfen auch auf Nachfrage und gegen Alterskontrolle in der Artist & Händler Alley nicht herausgegeben werden.
  • Der Veranstalter ist berechtigt, während der Veranstaltung Überprüfungen durchzuführen und die Entfernung verbotener Inhalte zu fordern oder den Stand des Ausstellers zu schließen, wenn dieser trotz entsprechender Abmahnung Werke präsentiert, die gegen diese Regelung verstoßen.
  • Ebenfalls nicht erlaubte Waren: Akt Motive ohne expliziten sexuellen/erotischen Kontext, sowie Abbildungen, die zwar an den verfänglichsten Regionen bekleidet sind (z.B. Dessous, Bikinis), aber provokative und/oder sexuell anregende Posen einnehmen. Gleiches gilt für Ahegao-Produkte, sowie Figuren, Mangas/Doujinshis, Artbooks und Animes aus dem Genre Yaoi, Yuri, Hentai, Horror, Splatter, Gore und Ecchi.
  • Jeder Artist darf nur ausschließlich eigens hergestellte, selbst gestaltete, genähte, gezeichnete Waren verkaufen. Bootlegs, getracte Kunstwerke, Plagiate und Fälschungen sind nicht erlaubt. Fremdprodukte dürfen nur als Händler verkauft werden.
  • Der Verkauf von Waren, die ausschließlich oder zu überwiegenden Teilen durch Zuhilfenahme generativer künstlicher Intelligenzen erstellt worden sind, ist im Rahmen der Artist Stände untersagt.
  • Bei Verstößen gegen das Urheberrecht behält sich das LEVEL UP Team vor nach eigenem Ermessen zu reagieren und betroffene Produkte vom Stand entfernen zu lassen. In Extremfällen oder bei mangelnder Kooperation/mehrmaligen Verstößen behält sich der Veranstalter vor, den Stand zu schließen.
  • Der Verkauf von geöffneten und frischen Speisen und Getränken ist nicht gestattet.
  • Der Verkauf von Waffen und Waffenrepliken ist nicht gestattet.
  • Der Verkauf von nicht lizenzierten Produkten ist verboten. Im Verdachtsfall behält sich der Veranstalter das Recht vor, von Seiten des Artists/Händlers einen Herkunftsnachweis respektive eine Lizenzvereinbarung zu verlangen.
  • Der Verkauf von beanstandeten Artikeln kann von Seiten der Veranstalter untersagt werden. Bei wiederholten Verstößen behält sich der Veranstalter das Recht vor, den Stand des Ausstellers zu schließen und ein Standverbot gegen den Austeller auszusprechen. Ein ausgeschlossener Artist/Händler hat kein Recht auf Rückerstattung jeglicher Kosten.
  • Sofern nicht mit dem Veranstalter anderweitig vertraglich vereinbart, ist der Verkauf von Eintrittskarten anderer Veranstaltungen jeglicher Art untersagt.

Zahlung:

  • Zahlungen sind zu den auf der Rechnung angeführten Zeitpunkten fällig, mangels Angabe auf der Rechnung ist der sich aus der Rechnung ergebende Betrag so anzuweisen, dass dieser spätestens 4 Wochen vor Nutzungsbeginn bei MZS eingelangt ist.

Nichterfüllung der Teilnahmebedingungen:

  • Wird gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen und trotz Abmahnung durch den Veranstalter fortgesetzt, hat der Veranstalter das Recht den Austeller mit sofortiger Wirkung von der Veranstaltung auszuschließen oder Sperrung für zukünftige Veranstaltungen zu führen. Ein ausgeschlossener Artist/Händler hat kein Recht auf Rückerstattung von Kosten. Bei groben Verstößen behält sich der Veranstalter das Recht vor, Anzeige bei den entsprechenden Behörden zu erstatten.

Erfüllungsort und Gerichtsstand:

  • Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen Ausstellern/Partnern und dem Veranstalter ist Salzburg. Für alle Streitigkeiten, auch mit Auslandsbezug, gilt österreichisches Recht als vereinbart.

Teilnichtigkeitsklausel:

  • Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein/werden oder unvollständig sein, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bedingung wird in diesem Fall dahingehend ausgelegt, dass sie dem ursprünglich verfolgten Zweck am nächsten kommt.

 

Mit Einreichung der Anmeldung wird bestätigt, dass Bewerber:innen die AGB und Richtlinien für LEVEL UP Artist & Händler Stände gelesen haben und zustimmen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 

Bei Fragen steht das LEVEL UP Team jederzeit unter levelup@mzs.at zur Verfügung.

 

Wir freuen uns, Euch bei LEVEL UP 2025 begrüßen zu dürfen!

 

Euer LEVEL UP Team